ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von
Verena Bolte – Grafik . Text . Design, Mutzenweg 3, 83115 Neubeuern
nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zustandekommen, Vertragsbestandteile und Änderungen
2.1. Ein Vertrag kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.
2.2. Vertragsgegenstand sind die Dienstleistungen, welche im Auftrag bzw. Angebot vereinbart wurden.
2.3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
2.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
2.5. Die Agentur ist berechtigt einen Dritten mit der weiteren Erledigung eines Auftrags zu betrauen, oder teilweise hinzuzuziehen.
2.6. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
3. Vergütung
3.1. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2,0 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. 30 Tage nach Fälligkeit der Rehnung gerät diese automatisch gemäß §286 Abs. 3 BGB in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5 % über dem Basiszinssatz, für privat Verbraucher. Für Unternehmer beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz gemäß §288 Abs. 1 und 2 BGB.
3.2. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Agentur und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Auftraggebers, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Agentur ausgeführt. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben.
3.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
3.4. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, ist die Agentur berechtigt, dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr zu berechnen:
bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 20%
ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 25%
ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 30%
3.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.2. Die Agentur darf die von ihrem entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
4.3. Die Arbeiten der Agentur dürfen, sofern nicht gesondert vereinbart, vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
4.5. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
5.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
5.2. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt (ausgenommen jene die ggf. zur Auftragsbearbeitung hinzugezogen werden), nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.
6.2. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Durch die Agentur vorgeschlagene Gestaltungen werden, soweit nicht anders vereinbart, nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung findet nur nach vorheriger Absprache statt.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt.
7.3. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
7.4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
7.5. Die im Zuge einer Website-Erstellung angefertigten und eingebundenen Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, Haftungsausschluss) gelten als unverbindlicher Vorschlag der Agentur. Für deren Rechtssicherheit wird keinerlei Haftung übernommen. Ansprüche können nicht gegenüber der Agentur geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die vorgeschlagenen Texte für seine Angelegenheiten individuell rechtlich prüfen zu lassen.
8. Verwertungsgesellschaften
8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
9.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
10. Media-Planung, Media-Durchführung, Suchmaschinenoptimierung
10.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung (Schaltung von Werbeanzeigen Online/Offline) und Suchmaschinenoptimierung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
10.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen.
10.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
11. Gewährleistung, Inhalt und Pflege von Websites, Wartungsvertrag
11.1. Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGBs des jeweiligen Web Hosters / Providers.
11.2. Für alle Veränderungen an Websites oder deren Bestandteile, die durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch die Agentur ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber bereits vor Vertragsbeginn über einen Hosting-Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Die Agentur ist nicht für eine technisch eingeschränkte oder unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
11.3. Ab Erhalt der letzten Zahlung und Übergabe der Seiten an den Auftraggeber, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Auftraggeber hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen, dass die gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.
11.4. Eine Verlängerung der Haftung für die erstellten Seiten kann der Auftraggeber durch Abschluss eines Wartungsvertrages erwirken. Eine Gewähr für die Vollständigkeit der Inhalte und dafür, dass die Leistung einem von dem Auftraggeber verfolgten bestimmten Zweck genügt, kann hierbei jedoch auch nicht gegeben werden.
11.5. Der Wartungsvertrag tritt mit Annahme und Bezahlung der Rechnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12.3. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur gilt deutsches Recht.
12.4. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
12.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Agentur.
12.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Stand August 2023